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Forderungsmanagement

Sie haben eine offene Forderung?

Wir kümmern uns um die Geltendmachung. Dies begint mit einem Schreiben. Erfolgt hierauf keine Reaktion, wird das Mahnverfahren eingeleitet. Dies ist eine günstige Alternative zu einer Klage. Erfolgt hierauf kein Widerspruch ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Dieser kann zur gerichtlichen Beitreibung genutzt werden. Erfolgt auf den Mahnbescheid ein Widerspruch setzen wir Ihre Forderung mit Hilfe einer Klage durch.

Haben Sie einen vollstreckbaren Titel (Urteil, Mahnbescheid)?

Wir kümmern uns um die Beitreibung. Dies beginnt mit der Aufforderung an den Schuldner zu bezahlen. Sollte dies erfolglos bleiben, treiben wir die Forderung durch einen Vollstreckungsauftrag oder einer Pfändung der Konten, Arbeitseinkommen etc. bei. Hierbei achten wir jedoch immer auf die Angemessenheit.

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Rechtsanwalt Albert R. Krohe - Fachanwalt für Steuerrecht  | info@ra-krohe.de